AGB

AllgemeineGeschäftsBedingungen (AGB)


1 - Geltungsbereich

 

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden "Auftraggeber", gelten nicht, es sei denn Jörg Panten - a.pertura Fotografie,  im Folgenden "Auftragnehmer",  hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

 

Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten analoge oder digitale Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

 

2 - Vertragsschluss


Der Vertragsschluss im Sinne des BGB kommt zustande, sobald ein verbindlicher Termin zwischen den Parteien vereinbart wurde.

 

3 - Zahlung


Unmittelbar nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % des vereinbarten Honorars auf ein vom Auftragnehmer benanntes Bankkonto oder per Bezahldienst (paypal, Western Union, Postbank etc.) zu zahlen. Die Restsumme ist bei dem vereinbarten Termin in bar zu entrichten.

 

4 – Rücktritt und dessen Folgen


a) Bis zu 14 Tagen vor dem Termin:

Rückzahlung der Anzahlung.

b) Bis 6 Tage vor dem Termin:

Anzahlung verfällt (Die Buchung kann aber auf eine andere Person übertragen werden)

c) 5 Tage vor dem vereinbarten Termin oder später:

Der volle vertraglich vereinbarte Preis ist zu zahlen. Gleiches gilt bei Nichterscheinen zum Termin. (Die Buchung kann ebenfalls auf eine andere Person übertragen werden)

Spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist dieser auf Anforderung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber schriftlich (WhatsAPP,  SMS,  E-Mail) zu bestätigen.

 

Erfolgt seitens des Auftraggebers keine Rückmeldung, wird der Termin storniert. Es besteht dann kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer und das vereinbarte Honorar ist in voller Höhe zu zahlen. 

 

Bei Absage durch den Auftragnehmer erfolgt in jedem Fall eine Rückzahlung der Anzahlung. 

 

5 - Pflichten des Auftraggebers


Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen. Er stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind ggf. gesondert zu vergüten.

Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten sind (Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber, usw.).

 

Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Fotoproduktion des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang.

Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber spätestens binnen zwei Wochen nach dem Fototermin die Fotos.

 

6 – Bildbearbeitung und Bildrechte


Der Auftragnehmer bearbeitet die Fotos nach Vorgaben des Auftraggebers. Sollten diese nicht wie gewünscht umgesetzt worden sein, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftragnehmer eine Nachbesserung zu verlangen. Sollte auch diese Nachbesserung nicht das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis bringen, so ist der Auftragnehmer unter Hinweis auf den künstlerischen Gestaltungsspielraum nicht zu einer weiteren Nachbesserung verpflichtet.

 

Die Fotos werden mit aktueller Adobe-Software (Photoshop) im Standard-RGB Farbraum an einem speziell für die Bildbearbeitung kalibrierten Monitor bearbeitet. Höchste Farbgenauigkeit ist somit garantiert. 

Reklamationen der Bildqualität im Hinblick auf Farbe, Helligkeit, Kontrast usw. sind ausgeschlossen, da diese in der unterschiedlichen Qualität der diversen Wiedergabemedien (Smartphone-Displays, Laptop-Bildschirme, etc.) und natürlich auch in der unterschiedlichen Wahrnehmung der jeweiligen Betrachter begründet sind.

Der Auftraggeber hat die alleinigen Bild- und Verwertungsrechte an den entstandenen Fotos erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

 

Die vom Auftragnehmer hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.

Die RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Der Auftragnehmer darf die Fotos der Fotoproduktion im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie, etc.), es sei denn, das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch den Auftraggeber wird ausdrücklich nicht erteilt.

 

7 - Haftung


1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer–soweit in Ziffer 7.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt–nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.3 dieser AGB ausgeschlossen.

3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 7.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 7.1 bis 7.3 dieser AGB ausgeschlossen.

5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs.1 BGB ist ausgeschlossen.

 

8 - Textform


Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

 

9 - Anzuwendendes Recht


Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Ahrensburg. Der Gerichtsstand ist Ahrensburg, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

Diese AGB treten am 01.02.2020 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen.

 

Allgemeine

Geschäfts-

Bedingungen (AGB)


1 - Geltungsbereich

 

Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien gelten ausschließlich die nachfolgenden AGB. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des jeweiligen Kunden, im Folgenden "Auftraggeber", gelten nicht, es sei denn Jörg Panten - a.pertura Fotografie,  im Folgenden "Auftragnehmer",  hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

 

Fotos im Sinne dieser AGB sind alle von dem Auftragnehmer hergestellten analoge oder digitale Produkte, egal in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Eingeschlossen sind gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern gespeicherte Bilder und Videos.

 

2 - Vertragsschluss


Der Vertragsschluss im Sinne des BGB kommt zustande, sobald ein verbindlicher Termin zwischen den Parteien vereinbart wurde.

 

3 - Zahlung


Unmittelbar nach Abschluss des Vertrages ist eine Anzahlung in Höhe von 40 % des vereinbarten Honorars auf ein vom Auftragnehmer benanntes Bankkonto oder per Bezahldienst (paypal, Western Union, Postbank etc.) zu zahlen. Die Restsumme ist bei dem vereinbarten Termin in bar zu entrichten.

 

4 – Rücktritt und dessen Folgen


a) Bis zu 14 Tagen vor dem Termin:

Rückzahlung der Anzahlung.

b) Bis 6 Tage vor dem Termin:

Anzahlung verfällt (Die Buchung kann aber auf eine andere Person übertragen werden)

c) 5 Tage vor dem vereinbarten Termin oder später:

Der volle vertraglich vereinbarte Preis ist zu zahlen. Gleiches gilt bei Nichterscheinen zum Termin. (Die Buchung kann ebenfalls auf eine andere Person übertragen werden)

Spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ist dieser auf Anforderung des Auftragnehmers durch den Auftraggeber schriftlich (WhatsAPP,  SMS,  E-Mail) zu bestätigen.

 

Erfolgt seitens des Auftraggebers keine Rückmeldung, wird der Termin storniert. Es besteht dann kein Anspruch auf Erbringung der Leistung durch den Auftragnehmer und das vereinbarte Honorar ist in voller Höhe zu zahlen. 

 

Bei Absage durch den Auftragnehmer erfolgt in jedem Fall eine Rückzahlung der Anzahlung. 

 

5 - Pflichten des Auftraggebers


Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Auftragnehmer alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen. Er stellt sicher, dass an den jeweiligen Standorten das Fotografieren erlaubt ist. Durch Fotografierverbote gegebenenfalls entstehende Wartezeiten des Auftragnehmers zählen als Arbeitszeit.

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind ggf. gesondert zu vergüten.

Der Auftraggeber trägt das Risiko für alle Umstände, die von dem Auftragnehmer nicht zu vertreten sind (Witterungszulagen bei Außenaufnahmen, rechtzeitiges Bereitstellen von Produkten, Präsenz der Requisiten, soweit die Beschaffung dem Auftraggeber obliegt, Reisesperren, Nichterscheinen von angekündigten Bevollmächtigten der Auftraggeber, usw.).

 

Der Auftragnehmer schuldet die angebotenen Leistungen. Der Auftragnehmer wird als Einzelfotograf ohne Mitarbeiter tätig. Der Auftragnehmer fotografiert im Rahmen der Fotoproduktion des Auftraggebers im vertraglich vereinbarten Umfang.

Der Auftragnehmer schuldet die Anfertigung der Fotos in einem gängigen Dateiformat (z.B. jpeg). Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Dateien im RAW Format.

Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber spätestens binnen zwei Wochen nach dem Fototermin die Fotos.

 

6 – Bildbearbeitung und Bildrechte


Der Auftragnehmer bearbeitet die Fotos nach Vorgaben des Auftraggebers. Sollten diese nicht wie gewünscht umgesetzt worden sein, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftragnehmer eine Nachbesserung zu verlangen. Sollte auch diese Nachbesserung nicht das vom Auftraggeber gewünschte Ergebnis bringen, so ist der Auftragnehmer unter Hinweis auf den künstlerischen Gestaltungsspielraum nicht zu einer weiteren Nachbesserung verpflichtet.

 

Die Fotos werden mit aktueller Adobe-Software (Photoshop) im Standard-RGB Farbraum an einem speziell für die Bildbearbeitung kalibrierten Monitor bearbeitet. Höchste Farbgenauigkeit ist somit garantiert. 

Reklamationen der Bildqualität im Hinblick auf Farbe, Helligkeit, Kontrast usw. sind ausgeschlossen, da diese in der unterschiedlichen Qualität der diversen Wiedergabemedien (Smartphone-Displays, Laptop-Bildschirme, etc.) und natürlich auch in der unterschiedlichen Wahrnehmung der jeweiligen Betrachter begründet sind.

Der Auftraggeber hat die alleinigen Bild- und Verwertungsrechte an den entstandenen Fotos erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung. Es gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes.

 

Die vom Auftragnehmer hergestellten Fotos sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Überträgt der Auftragnehmer Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.

Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen.

Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Auftragnehmer zum Schadensersatz.

Die RAW-Dateien verbleiben beim Auftragnehmer. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

Der Auftragnehmer darf die Fotos der Fotoproduktion im Rahmen der Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Messen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie, etc.), es sei denn, das Einverständnis zur Verwendung der Fotos in Eigenwerbung durch den Auftraggeber wird ausdrücklich nicht erteilt.

 

7 - Haftung


1. Der Auftragnehmer haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

2. In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer–soweit in Ziffer 7.3 dieser AGB nicht abweichend geregelt–nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber daher regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht). In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 7.3 dieser AGB ausgeschlossen.

3. Soweit der Auftragnehmer gemäß Ziffer 7.1 dieser AGB dem Grunde nach haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die dieser bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.

4. Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von vorstehenden Ziffern 7.1 bis 7.3 dieser AGB ausgeschlossen.

5. Die verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für anfängliche Mängel gemäß § 536a Abs.1 BGB ist ausgeschlossen.

 

8 - Textform


Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen zwischen den Parteien einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Der Vorrang von Individualvereinbarungen bleibt hiervon unberührt.

 

9 - Anzuwendendes Recht


Es gilt deutsches Recht. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit hierdurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthaltes des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird (Günstigkeitsprinzip).

Erfüllungsort für alle Leistungen aus den zwischen den Parteien bestehenden Geschäftsbeziehungen ist Ahrensburg. Der Gerichtsstand ist Ahrensburg, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher ist. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.

 

Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden ausdrücklich keine Anwendung.

 

Diese AGB treten am 01.02.2020 in Kraft und ersetzen alle vorherigen Versionen.

 

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